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Erneuerbare Energien zu nutzen ist ein Ziel vieler Bauherren, das im neuen Jahr von der Bundesregierung durch das "Marktanreizprogramm" unterstützt wird. Die Nutzung erneuerbarer Energie für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme wird bis zum Jahr 2012 mit bis zu 500 Millionen € pro Jahr gefördert.
Die Wärmepumpe wird im Marktanreizprogramm zum ersten Mal in einem Zug mit erneuerbaren Energien wie Biomasse und Sonnenenergie genannt und mit diesen gleichgesetzt. Nun ist es gesetzlich verankert, dass es sich bei der Wärmepumpe um eine umweltschonende und effiziente Technologie handelt, die ein großes CO2-Einsparpotential besitzt. Die Höhe der Fördersumme richtet sich im Wesentlichen nach - der Art der Wärmequelle -der Nennleistung der Wärmepumpe
Gefördert werden seit 09.07.2010 nur noch Anlagen in Bestandsgebäuden. Mit diesen Zuschüssen können Modernisierer rechnen:
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Gebäudebestand |
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Förder-
summe in € |
JAZ
gefordert |
Luft/Wasser-
Wärmepumpe |
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Nennwärmeleistung ≤ 20 kW |
900 |
3,5 |
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Nennwärmeleistung > 20 kW |
1200 |
3,5 |
Sole/Wasser-
Wärmepumpe |
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Nennwärmeleistung ≤ 10 kW |
2.400 |
3,7 |
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Nennwärmeleistung > 10 kW ≤ 20 kW |
2.400 € + 120 € je kW (ab 10 kW) |
3,7 |
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Nennwärmeleistung > 20 kW ≤ 100 kW |
2.400 € + 100 € je kW (ab 10 kW), min. 1.200 € |
3,7 |
Wasser/Wasser-
Wärmepumpe |
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Nennwärmeleistung ≤ 10 kW |
2.400 |
3,7 |
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Nennwärmeleistung > 10 kW ≤ 20 kW |
2.400 € + 120 € je kW (ab 10 kW) |
3,7 |
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Nennwärmeleistung > 20 kW ≤ 100 kW |
2.400 € + 100 € je kW (ab 10 kW), min. 1.200 € |
3,7 |
Stand 15.03.2011
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Wärmepumpen mit Direktverdampfung sowie CO2-Tiefensonden sind mit Sole/Wasser-Wärmepumpen gleich zu stellen. Wärmepumpen mit einer Nennleistung über 100 kW werden von der KfW gefördert.
Was wird dafür gefordert?
Damit Bauherren diese Fördermittel erhalten, müssen verschiedene Forderungen hinsichtlich des Anlagenaufbaus erfüllt werden wie der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650. Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen und mindestens 3,5 im bei Luft/Wasser-Wärmepumpen im Gebäudebestand. Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt. Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
Ab dem 1. Juli 2010 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) ist der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
Nur eine richtig geplante und installierte Wärmepumpenheizanlage spart Heizkosten und damit Energie. Dies wird über die bereits genannte Kennzahl "Jahresarbeitszahl" ausgedrückt. Berechnet wird diese nach der VDI 4650 indem man die an das Heizsystem abgegeben Wärme durch die aufgenommene elektrische Energie teilt.
Die Fördermittel können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden:
www.bafa.de
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| Wieviel Förderung bekommen Sie?
Das können Sie ganz einfach mit dem Fördermittelrechner ermitteln.
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