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Was ist bei der Heizungsförderung ab 2024 geplant?

10.07.2023

Nicht nur die Außentemperaturen sind gerade heiß, auch die Diskussion um das neue Gebäudeenergiegesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, ist aufgeheizt. Die erste Lesung im Bundestag ist durch, die 2. und 3. Lesung sollen in der ersten Sitzungswoche im September folgen.

Letzte Woche wurde nun bekannt, welche Förderungen für Heizungssanierungen ab 2024 geplant sind. Wir möchten diese hier kurz zusammenstellen: Die prozentuale Fördersätze erhöhen sich. Bis zu 70% Prozent soll es geben. Das hört sich erst einmal sehr verlockend und großzügig an. Allerdings halbieren sich die maximal bezuschussbaren Investitionskosten von aktuell 60.000 € auf 30.000 €.

In einigen Fällen würde das absolut zu höheren Zuschüssen führen, in einigen Fällen kommt man besser weg, wenn man die jetzt noch geltenden Fördersätze in Anspruch nimmt.

Was soll nun genau wie bezuschusst werden?

- Die Bundesförderung sieht eine Grundförderung von 30% für den Tausch einer Gas- bzw. Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung vor. Diese soll gelten für alle Bürger in selbstgenutztem Wohneigentum sowie Kleinvermieter (bis 6 Wohneinheiten, eine davon selbst bewohnt).
Für alle anderen Gebäudebesitzer soll die bisherige Förderung weiter Bestand haben.

- Zusätzlich gibt es einen Klimabonus in Höhe von 20%, wenn in der selbstbewohnten Immobilie die Öl- oder Gasheizung 20 Jahre oder älter ist.

- Obendrauf packt die Bundesregierung einen einkommenabhängigen Bonus, so dass der Umstieg auf eine Wärmepumpe für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis max. 40.000 € mit bis zu 70% Förderung bezuschusst werden kann.

In den meisten Fällen ist also eine Förderung zwischen 30 und 50 % realistisch. Da die maximale Fördersumme auf 30.000 € gedeckelt sein soll, werden also zukünftig zwischen 9.000 und 15.000 € gefördert, mit einkommensabhängigem Bonus, der wohl in erster Linie auf Rentnerinnen und Rentner zutreffen wird, bis 21.000 €.

Ob der Tausch von Wärmepumpe auf eine neue Wärmepumpe weiterhin gefördert wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich.

Unser Fazit:
Es ist nicht automatisch klar, dass die Zuschüsse nach der neuen Förderung tatsächlich höher ausfallen als nach der bestehenden Förderung. Jeder Fall sollte individuell geprüft werden. Insbesondere bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 € oder bei geringem Sanierungsbedarf sind die neuen Zuschüsse höher. Viele andere Fälle werden mit der aktuellen Förderung besser wegkommen.

Ist eine Heizungssanierung geplant, sollte man sich das gut durchrechnen, ob das Projekt noch in diesem Jahr angehen oder besser auf nächstes Jahr verschieben werden sollte. Diese Zahlen sind aber nach wie vor mit Vorsicht zu genießen, da das Gesetz noch nicht final im Bundestag beschlossen wurde.

Wir beraten Sie gerne!