Neues Kältemittelrecht ab 2027 – was das für Wärmepumpen-Bestandskunden bedeutet
Im Rahmen eines Informationsvortrags am 14.01.2026 haben wir unsere Kundinnen und Kunden darüber informiert, welche Auswirkungen das neue Kältemittelrecht ab 2027 auf bestehende Wärmepumpenanlagen hat. Besonders im Fokus standen dabei Direktverdampferanlagen, da sich für diese Anlagenform künftig wesentliche Änderungen ergeben.
Was ist eine Direktverdampferanlage – und wie erkennt man sie?
Eine Direktverdampfer-Wärmepumpe ist eine spezielle Erdwärmepumpe. Die Wärme wird dabei direkt über ein Kältemittel aus dem Erdreich gewonnen. Im Garten sind dafür Flächenkollektoren aus Kupferleitungen verlegt, in denen das Kältemittel zirkuliert und die Erdwärme unmittelbar aufnimmt.
Erdwärmeanlagen mit Kunststoffkollektoren (Sole) oder Tiefenbohrungen zählen nicht zu den Direktverdampferanlagen und sind vom neuen Kältemittelrecht anders betroffen.
Hintergrund: Warum sich das Kältemittelrecht ändert
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Wärmepumpenanlagen nur noch Kältemittel mit einem sogenannten GWP-Wert von maximal 150 einsetzen. Der GWP-Wert (Global Warming Potential) beschreibt, wie stark ein Kältemittel zur Erderwärmung beiträgt. Zum Vergleich: Das bisher weit verbreitete Kältemittel R410a hat einen GWP-Wert von 2088, während das künftig bevorzugte Kältemittel R290 (Propan) lediglich einen Wert von 3 aufweist.
Was bedeutet das für bestehende Anlagen?
Für alle bestehenden Wärmepumpenanlagen gilt Bestandsschutz. Das bedeutet:
– bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden
– Reparaturen sind weiterhin zulässig
– Kältemittel darf nachgefüllt werden, sofern Ersatzteile verfügbar sind
Es besteht also kein Zwang zur Stilllegung oder zum sofortigen Austausch ab 2027.
Unterschiedliche Auswirkungen je nach Anlagenart
Für Luftwärmepumpen und für Sole- bzw. Grundwasserwärmepumpen stehen auch künftig technische Lösungen zur Verfügung. Bei diesen Anlagen setzen die Hersteller zunehmend auf außen aufgestellte Monoblocksysteme oder auf kaskadierbare Kleinstwärmepumpen mit sehr geringer Propanfüllmenge.
Anders stellt sich die Situation bei Direktverdampferanlagen dar. Bei dieser Anlagenart ist es technisch nicht möglich, mehrere kleine Wärmepumpen an eine getrennte Quelle anzubinden. Entsprechende Lösungen werden von den Herstellern derzeit nicht angeboten. Dadurch entfällt für Direktverdampfer künftig die Möglichkeit eines klassischen 1-zu-1-Austauschs im Keller.
Konsequenz für Direktverdampferanlagen
Bis zum 31.12.2026 ist es noch möglich, eine innen aufgestellte Direktverdampfer-Wärmepumpe im Keller gegen ein vergleichbares Gerät auszutauschen. Ab dem 1.1.2027 müssen neue Anlagen mit dem Kältemittel R290 jedoch außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden.
Das bedeutet:
– die Wärmepumpe steht künftig außen am Gebäude oder im Garten
– es sind Fundamentarbeiten erforderlich
– neue heizungswasserführende Leitungen müssen ins Haus geführt werden
– der bauliche Aufwand ist höher als bei einem reinen Austausch im Keller
Für viele Kunden stellt sich daher jetzt die Frage, ob ein Austausch noch vor 2027 sinnvoll ist oder ob man sich bewusst für eine spätere Lösung mit Außenaufstellung entscheidet.
Geräuschentwicklung
Ein Thema im Vortrag war die Lautstärke der neuen außen aufgestellten Anlagen. Diese sind nicht mit klassischen Luftwärmepumpen vergleichbar. Durch die kompakte Bauweise, eine sehr gute Schalldämmung und den Wegfall eines Ventilators sind diese Anlagen deutlich leiser. Bereits in wenigen Metern Abstand sind sie in der Praxis kaum noch wahrnehmbar.
Fördermöglichkeiten
Für den Austausch einer Wärmepumpe können weiterhin staatliche Förderungen genutzt werden:
– 30 % Basisförderung
– 5 % Effizienzbonus
– zusätzlich bis zu 30 % einkommensabhängiger Bonus
Nicht förderfähig ist der Klimageschwindigkeitsbonus, da dieser nur beim Wechsel von fossilen Heizsystemen gilt. Die förderfähige Investitionssumme liegt bei einer Wohneinheit bei 30.000 Euro und erhöht sich entsprechend bei mehreren Wohneinheiten. Erfahrungsgemäß reicht dieser Betrag für einen Wärmepumpentausch in den meisten Fällen aus.
Viele Kunden nutzen den Förderrahmen bewusst, um im Zuge des Austauschs auch angrenzende Technik wie Warmwasserbereitung oder Kalkschutz zu modernisieren.
Wichtiger Hinweis zur Planung
Ein Förderantrag kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren genutzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Austausch einer innen aufgestellten Direktverdampferanlage im Keller nur noch bis Ende 2026 möglich ist. Zudem haben Hersteller bereits angekündigt, dass entsprechende Geräte bis Mai bestellt werden müssen.
Fazit
Das neue Kältemittelrecht bringt für Direktverdampferanlagen klare Veränderungen mit sich. Es besteht kein unmittelbarer Handlungszwang, aber eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist sinnvoll. Ziel unseres Vortrags war es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten – ohne Druck, aber mit klaren Fakten.