Welche Förderungen gibt es aktuell?
Wärmepumpen leisten einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gegenüber einem Gaskessel (jährlicher Nutzungsgrad von 90 %) stoßen Wärmepumpen (ab einer Jahresarbeitszahl von 4) fast 50 % weniger CO2-Emissionen aus. (Quelle: Frauenhofer ISE)
Deshalb belohnt der Staat die Anschaffung von Wärmepumpen mit Zuschüssen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe. Je nach Voraussetzungen können bis zu 80 % Förderung möglich sein.
Welche Wärmepumpen-Förderung gilt seit dem 21. Juli 2026?
Wie hoch ist die Basisförderung?
Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?
Wie funktioniert der Einkommensbonus?
Was gilt beim Austausch einer bestehenden Wärmepumpe?
Wie hoch sind die maximal förderfähigen Investitionskosten?
Warum lohnt sich ein früher Förderantrag?
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Definition Wohneinheit:
„Wohneinheiten": in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgesetzt
Den kompletten Artikel zum aktuellen Stand der Förderungen für Wärmepumpen finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Förderung:
Sollten Sie auf Grund der aktuellen Förderung Interesse an einem Heizungsaustausch haben, dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Gerne per E-Mail an info@wechner.de oder telefonisch unter: 08861/909746-0
Zusammen können wir Ihre persönliche Situation besprechen und den Fördersatz ermitteln, der Ihnen zusteht. Sollten Sie noch einen gültigen Förderbescheid haben, können wir beratschlagen, welche Förderung für Sie vorteilhafter ist.