Änderungen bei der Heizungsförderung ab 21. Juli 2026
Die Bundesregierung hat kurzfristig eine Novelle der Heizungsförderung beschlossen. Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21. Juli 2026.
Auch für uns kam diese Entscheidung völlig überraschend. Eine Übergangsfrist gab es leider nicht. Besonders ärgerlich: Das Portal zur Einreichung der Fachunternehmererklärung – ein notwendiger Schritt für den Förderantrag – war unmittelbar nach Bekanntgabe der Änderungen nicht mehr erreichbar. Dadurch war es weder uns noch vielen anderen Fachbetrieben möglich, noch rechtzeitig auf die bisherigen Förderbedingungen zu reagieren.
Wir wissen, dass diese kurzfristige Umstellung für viele Bauherren und Sanierer frustrierend ist. Umso wichtiger ist es jetzt, die neuen Rahmenbedingungen zu kennen.
Die Bundesregierung hat kurzfristig eine Novelle der Heizungsförderung beschlossen. Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21. Juli 2026.
Auch für uns kam diese Entscheidung völlig überraschend. Eine Übergangsfrist gab es leider nicht. Besonders ärgerlich: Das Portal zur Einreichung der Fachunternehmererklärung – ein notwendiger Schritt für den Förderantrag – war unmittelbar nach Bekanntgabe der Änderungen nicht mehr erreichbar. Dadurch war es weder uns noch vielen anderen Fachbetrieben möglich, noch rechtzeitig auf die bisherigen Förderbedingungen zu reagieren.
Wir wissen, dass diese kurzfristige Umstellung für viele Bauherren und Sanierer frustrierend ist. Umso wichtiger ist es jetzt, die neuen Rahmenbedingungen zu kennen.
Das ändert sich bei der Heizungsförderung
Die Wärmepumpe bleibt weiterhin das zentrale förderfähige Heizsystem. Allerdings werden die Zuschüsse künftig schrittweise angepasst.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Basisförderung von 30 % bleibt bestehen.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt und kann künftig bis zu 40 % betragen.
- Familien profitieren von höheren Einkommensgrenzen und können dadurch häufiger den Bonus erhalten.
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten sinken zunächst von 30.000 € auf 28.000 € und werden anschließend alle sechs Monate weiter reduziert.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus wird künftig ebenfalls alle sechs Monate um vier Prozentpunkte abgesenkt.
- Der Austausch einer bereits vorhandenen erneuerbaren Heizung wird ab 2027 nur noch eingeschränkt oder – bei jüngeren Anlagen – nicht mehr gefördert.
Unsere Einschätzung
Die Förderung bleibt weiterhin attraktiv. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich die Förderbedingungen künftig regelmäßig verändern können. Wer seine Heizungsmodernisierung aufschiebt, muss damit rechnen, dass die Förderhöhe im Laufe der Zeit sinkt.
Eine frühzeitige Planung wird deshalb immer wichtiger. So können technische Möglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und die jeweils aktuellen Förderbedingungen optimal berücksichtigt werden.
Wenn Sie Fragen zu den neuen Förderregelungen haben oder wissen möchten, welche Förderung in Ihrem Fall möglich ist, beraten wir Sie gerne persönlich. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Zuhause.