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Welche Förderungen gibt es aktuell?

Wärmepumpen leisten einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gegenüber einem Gaskessel (jährlicher Nutzungsgrad von 90 %) stoßen Wärmepumpen (ab einer Jahresarbeitszahl von 4) fast 50 % weniger CO2-Emissionen aus. (Quelle: Frauenhofer ISE)

Deshalb belohnt der Staat die Anschaffung von Wärmepumpen mit Zuschüssen.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe. Je nach Voraussetzungen können weiterhin bis zu 70 % Förderung möglich sein.

Mit der Neuregelung der KfW-Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 ändern sich einige Förderbedingungen für Wärmepumpen. Je nach Ausgangssituation, Einkommen und eingesetzter Technik können verschiedene Förderbausteine miteinander kombiniert werden. Insgesamt sind weiterhin bis zu 70 % Förderung möglich.

Wichtig: Einige Fördersätze und Höchstgrenzen werden künftig schrittweise reduziert. Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich deshalb frühzeitig mit den aktuellen Förderbedingungen beschäftigen.

Die Basisförderung beträgt aktuell 30 % der förderfähigen Kosten. Sie gilt grundsätzlich beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe.

Ab 2027 ändert sich die Förderung: Die Basisförderung sinkt auf 15 %. Weitere 15 % sind dann für Wärmepumpen vorgesehen, die die Anforderungen an „Made with EU“ erfüllen.

Beim Austausch einer bereits vorhandenen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gelten ab 2027 zusätzliche Einschränkungen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 % und wird zusätzlich zur Basisförderung gewährt. Voraussetzung ist, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.

Der Bonus kann beim Austausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gewährt werden. Der Nachweis der Selbstnutzung erfolgt unter anderem über Meldebescheinigung und Grundbuchauszug.

Bei Gebäuden mit selbstgenutzten und vermieteten Wohneinheiten wird der Bonus nur für den selbstgenutzten Anteil berücksichtigt.

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird künftig alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert.

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen des Haushalts und kann künftig bis zu 40 % betragen.

Die Staffelung sieht folgende Fördersätze vor:

  • 40.000 bis 50.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen: 10 %

  • 30.000 bis 40.000 €: 30 %

  • unter 30.000 €: 40 %

Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Als Nachweis dient der Steuerbescheid des Finanzamts. Der Einkommensbonus gilt für selbstgenutztes Wohneigentum.

Wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt und beispielsweise eine bestehende Wärmepumpe oder einen Pelletkessel durch eine neue Wärmepumpe ersetzt, muss ab 2027 mit Einschränkungen rechnen.

Für den Austausch einer bestehenden Erneuerbare-Energien-Heizung wird dann grundsätzlich nur noch die Hälfte der ansonsten möglichen Förderung gewährt.

Wurde die bestehende erneuerbare Heizung nach dem 1. Januar 2008 installiert, entfällt die Förderung für den Austausch ab 2027 vollständig.

Auch der Effizienzbonus von 5 % entfällt bei Bestandskunden. Dieser Bonus kann unter anderem für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R290) gewährt werden. Bei den Wärmequellen Wasser, Erdreich oder Abwasser gilt er nur, wenn die Wärmequelle noch nicht erschlossen ist.

Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 € Investitionskosten für die Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Für weitere Wohneinheiten gelten folgende Höchstgrenzen:

  • erste Wohneinheit: 28.000 €

  • zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000 €

  • ab der siebten Wohneinheit: jeweils 8.000 €

Die verschiedenen Förderbausteine können kombiniert werden. Insgesamt ist die Förderung jedoch auf maximal 70 % begrenzt.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten soll künftig ebenfalls schrittweise reduziert werden.

Wer ohnehin über den Austausch seiner Heizung nachdenkt, sollte die Förderung frühzeitig in die Planung einbeziehen. Denn mehrere Förderbestandteile werden in den kommenden Monaten und Jahren reduziert.

So sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um vier Prozentpunkte. Auch bei der Basisförderung sind ab 2027 Änderungen vorgesehen. Zusätzlich werden die Fördermöglichkeiten beim Austausch bereits vorhandener erneuerbarer Heizungen eingeschränkt.

Ein früher Blick auf die individuelle Situation schafft deshalb Klarheit darüber, welche Förderung aktuell möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Bei der Wärmepumpen-Förderung kommt es nicht nur auf die Höhe der einzelnen Fördersätze an. Entscheidend ist auch, welche Bausteine im konkreten Fall miteinander kombiniert werden können und welche Nachweise benötigt werden.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten rund um die Antragstellung. So wird die Förderung von Anfang an in die Planung Ihrer neuen Wärmepumpenanlage einbezogen.

Definition Wohneinheit:
„Wohneinheiten“: in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgesetzt.

Den kompletten Artikel zum aktuellen Stand der Förderungen für Wärmepumpen finden Sie hier.

Mehr Informationen zur Förderung:

Sollten Sie auf Grund der aktuellen Förderung Interesse an einem Heizungsaustausch haben, dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Gerne per E-Mail an info@wechner.de oder telefonisch unter: 08861/909746-0

Zusammen können wir Ihre persönliche Situation besprechen und den Fördersatz ermitteln, der Ihnen zusteht. Sollten Sie noch einen gültigen Förderbescheid haben, können wir beratschlagen, welche Förderung für Sie vorteilhafter ist.