Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Bei der Wärmepumpen-Förderung kommt es nicht nur auf die Höhe der einzelnen Fördersätze an. Entscheidend ist auch, welche Bausteine im konkreten Fall miteinander kombiniert werden können und welche Nachweise benötigt werden.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt, und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten rund um die Antragstellung. So wird die Förderung von Anfang an in die Planung Ihrer neuen Wärmepumpenanlage einbezogen.
Definition Wohneinheit:
„Wohneinheiten“: in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgesetzt.
Den kompletten Artikel zum aktuellen Stand der Förderungen für Wärmepumpen finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Förderung:
Sollten Sie auf Grund der aktuellen Förderung Interesse an einem Heizungsaustausch haben, dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Gerne per E-Mail an info@wechner.de oder telefonisch unter: 08861/909746-0
Zusammen können wir Ihre persönliche Situation besprechen und den Fördersatz ermitteln, der Ihnen zusteht. Sollten Sie noch einen gültigen Förderbescheid haben, können wir beratschlagen, welche Förderung für Sie vorteilhafter ist.