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BAFA-Förderung für Wärmepumpen-Heizungen - bis zu 50 Prozent vom Staat

01.03.2022

Nachdem im Januar 2022 die KfW-Förderung erst einmal eingefroren wurde, war die Frage bei vielen: Was passiert mit der aktuellen BAFA-Förderung für Modernisierung von Heizungen?

Hier können wir Entwarnung geben: Die Förderung für die Modernisierung von Heizungen bleibt bestehen.

Seit 2019 erhält jeder Häuslebesitzer, der sein aktuelles Heizsystem auf eine Wärmepumpe umrüstet, einen attraktiven Zuschuss vom Staat.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die bestehende Heizung älter als 7 Jahre ist und die neu eingebaute Wärmepumpe von der BAFA gefördert wird. Stellt der Eigentümer die Förderung vor Beginn der Maßnahme, dann erhält dieser 35 % Zuschuss auf den Brutto-Invest.
Dabei wird nicht nur die Wärmepumpe an sich gefördert, sondern alle Umrüstungsarbeiten rund um die Heizungssanierung. Förderfähige Kosten sind beispielsweise: Austausch von Heizkörpern, Umrüstung von Heizkörpern auf Fußbodenheizung beziehungsweise Flächenheizungen. Des Weiteren wird auch eine Entkalkungsanlage oder der Austausch eines Pufferspeichers gefördert. Der Förderbetrag ist pro Wohneinheit auf 60.000 Euro begrenzt.

Noch mehr erhalten Eigentümer für die Sanierung einer Ölheizung. Hier wird das Umrüsten mit zusätzlichen 10% gefördert. Das bedeutet, dass der Staat 45 % der Umrüstungskosten übernimmt. Sollte ein Interessent mehrere energetische Maßnahmen an seinem Haus geplant haben, gibt es sogar die Möglichkeit sich vom Energieberater einen individuellen Sanierungsplan erstellen zu lassen. Das sichert dem Häuslebauer weitere 5% an Zuschuss. Der Staat übernimmt in diesen Fällen 50% der Sanierungskosten.

Wie funktioniert die Beantragung?
Bevor mit der Heizungssanierung begonnen wird, muss der Antrag bei der BAFA gestellt werden. Dieser erfolgt online und nach Eingang des Antrags erhalten sie eine Eingangsbestätigung. Dann erst dürfen die ausführenden Unternehmen beauftragt werden. Von der Eingangsbestätigung bis zum bewilligten Bescheid kann es bis zu 3 Monate dauern. Nach der Ausführung und sobald alle Rechnungen zur Maßnahme vorliegen, können diese bei dem entsprechenden Portal eingereicht werden. Sofern alle Formulare richtig ausgefüllt wurden, erhalten sie nach weiteren 6 Wochen eine Bestätigung und das Geld auf Ihrem Konto.

Unterstützt mich die Firma WECHNER bei der Beantragung?
Wir helfen gerne bei der Beantragung und beim Einreichen der Rechnungen.

Wird auch der Austausch von Wärmepumpe auf Wärmepumpe gefördert?
Ja, gerade unsere langjährigen Kunden profitieren von der Förderung. Sie erhalten beim Austausch ebenfalls 35 % Zuschuss.

Was ist, wenn ich ein altes Haus kaufe und danach kernsaniere?
Dann macht es Sinn, sich von einem Energieberater einen individuellen Sanierungsplan erstellen zu lassen und sich die zusätzlichen 5 % zu sichern. Die Höhe des Fördersatzes hängt von der bestehenden Heizung ab - ist eine Ölheizung verbaut, dann zahlt der Staat 50 %. Hier ist jedoch zu beachten, dass pro Wohneinheit die Fördersumme auf 60.000 € begrenzt ist.