kontakt
/media/images/header/header_unterseite.jpg

Förderungen

Wärmepumpen leisten einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gegenüber einem Gaskessel (jährlicher Nutzungsgrad von 90 %) stoßen Wärmepumpen (ab einer Jahresarbeitszahl von 4) fast 50 % weniger CO2-Emissionen aus. (Quelle: Frauenhofer ISE)
Deshalb belohnt der Staat die Anschaffung von Wärmepumpen mit Zuschüssen.

Seit 2024 gelten neue Förderrichtlinien für den Tausch von Heizungen auf eine Wärmepumpe. In Einzelfällen sind Förderungen bis 70% möglich.

- Basisförderung: 30%
Diese Förderung bekommen alle Verbraucher, die einen Heizungstausch auf eine Wärmepumpe durchführen lassen. Das bedeutet, dass nach wie vor auch der Tausch von Wärmepumpe auf Wärmepumpe gefördert wird.

- Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20%
Diesen Bonus gibt es zusätzlich, wenn die Wärmepumpe eine Heizung mit fossilen Brennstoffen ablöst. Hierbei gilt für Gasheizungen und Biomasseheizungen ein Mindestalter von 20 Jahren. Bei Ölheizungen, Etagenheizungen oder Nachtspeicheröfen gibt es keine Altersbegrenzung. Wichtig ist, dass der Bonus nur bei selbstgenutzten Immobilien gezahlt wird. Hierzu muss eine Meldebescheinigung und ein Grundbuchauszug zum Nachweis vorgelegt werden. Bei mehreren Wohneinheiten mit selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen wird der Bonus nur auf den selbstgenutzten Anteil gewährt.

- Einkommensabhängiger Bonus: 30%
Dieser Bonus wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 EURO beträgt. Der Nachweis erfolgt über den Steuerbescheid des Finanzamts.

- Effizienzbonus: 5%
Dieser Bonus kommt dazu, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt. Darunter fällt das Kältemittel Propan (R290), das bei Luft-Wärmepumpen zum Einsatz kommen kann.
Für Wärmepumpen mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser gibt es den Bonus nur, wenn die Quelle noch nicht erschlossen ist. Für Bestandskunden fällt der Bonus von 5% weg.

Die einzelnen Förderbausteine können bis zu 70% kumuliert werden. Allerdings ist die Investitionssumme auf 30.000 € bei einer Wohneinheit gedeckelt.

Höchstgrenze der Fördersumme nach Wohneinheiten:
– 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
– jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
– jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Definition Wohneinheit:
„Wohneinheiten": in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgesetzt

Den kompletten Artikel zum aktuellen Stand der Förderungen für Wärmepumpen finden Sie hier.

 

Mehr Informationen zur Förderung:

Sollten Sie auf Grund der aktuellen Förderung Interesse an einem Heizungsaustausch haben, dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Gerne per E-Mail an info@wechner.de oder telefonisch unter: 08861/909746-0

Zusammen können wir Ihre persönliche Situation besprechen und den Fördersatz ermitteln, der Ihnen zusteht. Sollten Sie noch einen gültigen Förderbescheid haben, können wir beratschlagen, welche Förderung für Sie vorteilhafter ist.